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RECHTLICHES

Der Verkauf von Feuerwaffen, Munition, Wiederladeartikel und Messer ist in Luxemburg rechtlich geregelt. Wir bitten Sie die entsprechenden Informationen bzw. Formulare in der für Sie zutreffenden Rubrik zu entnehmen und auszufüllen und uns diese zukommen zu lassen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und können diese Formulare gerne mit Ihnen zusammen ausfüllen.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an unser Personal wenden.

Unter den folgenden Adressen des luxemburgischen Justizministeriums finden Sie noch zusätzliche Informationen.

Gesetzgebung

 

Für Einwohner aus Luxemburg (ab 18 Jahren)

Erwerb der ersten Waffe als Sportschütze oder Jäger:

Für den Ersterwerb von erlaubnispflichtigen Waffen benötigen wir folgende Dokumente:

  • Kopie des aktuellen Jahresjagdscheins (bei Jäger)
  • Kopie der aktuellen Mitgliedskarte Ihres Schützenvereines (bei Sportschützen)
  • 1 Passbild (Masse 3.5×4.5cm)
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises
  • Kopie einer Haftpflichtversicherung für Feuerwaffen (bei Sportschützen)
  • Kopie des Bankbeleges von 50.- € für die Bearbeitungsgebühr.

Hier finden Sie den Antrag des luxemburgischen Justizministeriums für den Erwerb der entsprechenden Waffe(n). Die Bearbeitungsgebühr von 50.- € muss auf folgendes Bankkonto überwiesen werden: IBAN : LU13 1111 0011 4679 000  BIC: CCPLLULL  Administration de l’Enregistrement et des Domaines mit dem Betreff: ‚Taxe permis sport/chasse/détention au nom de Madame/Monsieur XY’.

https://guichet.public.lu/fr/formulaires/armes/obtention-permis-arme.html

Erwerb von zusätzlichen Waffen als Sportschütze oder Jäger:

Für den zusätzlichen Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen benötigen wir folgende Dokumente:

  • Ihren luxemburgischen Waffenschein (Original) des Justizministeriums (port d‘arme)
  • Kopie des aktuellen Jahresjagdscheins (bei Jägern)
  • Kopie der aktuellen Mitgliedskarte Ihres Schützenvereines (bei Sportschützen)
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises
  • Kopie des Bankbeleges von 50.-€ für die Bearbeitungsgebühr.

Hier finden Sie den Antrag des luxemburgischen Justizministeriums für den Erwerb der entsprechenden Waffe(n). Die Bearbeitungsgebühr von 50.- € muss auf folgendes Bankkonto überwiesen werden: IBAN : LU13 1111 0011 4679 000  BIC: CCPLLULL  Administration de l’Enregistrement et des Domaines mit dem Betreff: ‚Taxe permis sport/chasse/détention au nom de Madame/Monsieur XY’.

https://guichet.public.lu/fr/formulaires/armes/immatriculation-arme.html

Erwerb von Waffen als Waffensammler:

Für den Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen benötigen wir folgende Dokumente:

  • Ihren luxemburgischen Sammlerschein (Original) des Justizministeriums (détention d’armes)
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises
  • Kopie des Bankbeleges von  50.- € für die Bearbeitungsgebühr.

Hier finden Sie den Antrag des luxemburgischen Justizministeriums für den Erwerb der entsprechenden Waffe(n). Die Bearbeitungsgebühr von 50.- € muss auf folgendes Bankkonto überwiesen werden: IBAN : LU13 1111 0011 4679 000  BIC: CCPLLULL  Administration de l’Enregistrement et des Domaines mit dem Betreff: ‚Taxe permis sport/chasse/détention au nom de Madame/Monsieur XY’.

https://guichet.public.lu/fr/formulaires/armes/immatriculation-arme.html

Transport von Waffen in der EU:

Wenn Sie Ihre Waffe in ein anderes EU-Land mitnehmen wollen, können Sie einen Antrag für einen internationalen Waffenschein beim luxemburgischen Justizministerium anfragen.

Für den Antrag eines luxemburgischen EU-Feuerwaffenpasses benötigen wir folgende Dokumente:

  • Kopie Ihres luxemburgischen Waffenscheines des Justizministeriums (port d’armes)
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises
  • Kopie des Bankbeleges von 20.- € für die Bearbeitungsgebühr.

Hier finden Sie den Antrag des luxemburgischen Justizministeriums für den Erwerb der entsprechenden Waffe(n). Die Bearbeitungsgebühr von 20.- € muss auf folgendes Bankkonto überwiesen werden: IBAN: LU13 1111 0011 4679 000  BIC: CCPLLULL   Administration de l’Enregistrement et des Domaines mit dem Betreff: ‚Taxe carte européenne au nom de Madame/Monsieur XY’.

https://guichet.public.lu/fr/formulaires/armes/carte-europeenne-arme.html

Erwerb von Munition:

Für den Erwerb von Munition in Luxemburg, müssen Sie uns einen gültigen Waffenschein vorzeigen für das entsprechende Kaliber was Sie kaufen möchten oder Ihren gültigen Jagdschein.

Erwerb von Nitro Pulver

Aufgrund von EU Bestimmungen benötigen Sie eine Erlaubnis für den Erwerb von Pulver. Der Antrag für diese Genehmigung wird beim Kauf von Pulver bei uns ausgefüllt und anschließend an folgende Adresse geschickt:

Inspection du Travail et des Mines
3, rue des Primeurs
L-2361 Strassen
Luxembourg

 

 

Für Einwohner aus Belgien (ab 18 Jahren)

Erwerb von Waffen für Sportschützen, Jäger und Waffensammler

Für den Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen benötigen wir folgende Dokumente:

  • Kopie Ihrer aktuellen Genehmigung Ihres zuständigen Ordnungsamtes (z.B. Model: 4 oder 9); hängt vom Waffentyp ab, den Sie kaufen möchten. (bei Sportschützen)
  • Kopie des aktuellen Jahresjagdscheines Ihrer zuständigen Jagdbehörde (bei Jäger)
  • Kopie der aktuellen Mitgliedskarte Ihres Schützenvereines (bei Sportschützen) oder Ihrer Sportschützenlizenz
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises
  • Accord préalable

Mit dem unten aufgeführten Dokument können wir dann beim luxemburgischen Justizministerium einen Antrag für den Export der gewünschten Waffe machen. Sie können mit einem Zeitaufwand in Luxemburg von zirka einem Monat rechnen. Wir bekommen dann eine Genehmigung mit der Sie berechtigt sind, die Waffe mit der dazugehörigen Munition von unserem Ladengeschäft bis zur Grenze, zu transportieren. Erst dann dürfen wir die Waffe an Sie aushändigen.

Dieser Antrag kostet Sie 25.- €

Bitte beachten Sie, dass der Kauf von erlaubnispflichtigen Waffen, sowie Wechselsystemen usw., binnen 14 Tagen nach Erhalt der Waffe Ihrer zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen ist.

Aufgrund einer Gesetzesänderung in Belgien von Ende 2010, müssen alle erlaubnispflichtigen Waffen, die nach Belgien eingeführt werden, zwecks Erhalt einer Nummer des belgischen Waffennationalregisters beim Beschußamt in Lüttich vorgezeigt werden. Dies ist mit Kosten von 9,80.- € verbunden.

Erwerb von Munition:

Für den Erwerb von Munition in Luxemburg, müssen Sie uns eine gültige Genehmigung (Modell: 4, 9 oder eine Schießlizenz) vorzeigen für das entsprechende Kaliber, das Sie kaufen möchten oder Ihren gültigen Jagdschein.

Erwerb von Nitro Pulver

Aufgrund EU Bestimmungen benötigen ausländische Kunden nicht nur die Erlaubnis Ihres Heimatlandes für den Erwerb von Pulver bei uns, sie müssen außerdem ein Exemplar dieser Verbringungsgenehmigung zur Abstemplung an folgende Adresse schicken:

Für Luxemburg

Inspection du Travail et des Mines
3, rue des Primeurs
L – 2361 Strassen
Luxembourg

 

 

 

Für Einwohner aus Frankreich (ab 18 Jahren)

Erwerb von Waffen für Sportschützen, Jäger und Waffensammler

Für den Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen benötigen wir folgende Dokumente:

  • Kopie des aktuellen Jahresjagdscheines Ihrer zuständigen Jagdbehörde (bei Jäger)
  • Kopie der aktuellen Mitgliedskarte Ihres Schützenvereines (bei Sportschützen)
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises (beidseitig)
  • Verbringungsgenehmigung vom französischen Zoll (accord préalable)

Hier finden Sie das Formular für die Verbringungsgenehmigung für die entsprechende Waffe vom französischen Zoll.

FORMULAR ACCORD PREALABLE

Dieses Formular bitte downloaden, ausfüllen mit den von uns angegebenen Informationen, ausdrucken und unterschreiben. Das Formular bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt zur Genehmigung vorlegen.

Hier finden Sie den Antrag für das luxemburgische Justizministerium für den Erwerb der entsprechenden Waffe.

Diesen Antrag bitte auch downloaden, ausfüllen mit den von uns angegebenen Informationen, ausdrucken und unterschreiben.

Mit diesen oben aufgeführten Dokumenten können wir dann beim luxemburgischen Justizministerium einen Antrag für den Export der gewünschten Waffe machen. Sie können mit einem Zeitaufwand in Luxemburg von zirka einem Monat rechnen. Wir bekommen dann eine Genehmigung mit der Sie berechtigt sind, die Waffe mit der dazugehörigen Munition von unserem Ladengeschäft bis zur Grenze, zu transportieren. Erst dann dürfen wir die Waffe an Sie aushändigen.

Dieser Antrag kostet Sie 25.- €

Erwerb von Munition:

Für den Erwerb von einer geringen Menge an Munition in Luxemburg, müssen Sie uns eine gültige Genehmigung oder Ihren gültigen Jagdschein vorzeigen für das entsprechende Kaliber, das Sie kaufen möchten.

Für den Erwerb einer größeren Menge an Munition in Luxemburg, müssen Sie uns zu Ihren gültigen Genehmigungen noch zusätzlich eine genehmigte Verbringungsbescheinigung vorzeigen. Dieses Formular für die Verbringungsbescheinigung können Sie hier ausfüllen und herunterladen.

FORMULAR ACCORD PREALABLE

Erwerb von Nitro Pulver

Aufgrund EU Bestimmungen benötigen ausländische Kunden nicht nur die Erlaubnis Ihres Heimatlandes für den Erwerb von Pulver bei uns, sie müssen außerdem ein Exemplar dieser Verbringungsgenehmigung zur Abstemplung an folgende Adresse schicken:

Adresse in Luxemburg

Inspection du Travail et des Mines
Monsieur Fusenig
3, rue des Primeurs
L – 2361 Strassen
Luxembourg

Tel: +352 2478-6384
Fax: +352 29 11 94 -6384

 

 

Für Einwohner aus Deutschland (ab 18 Jahren)

Erwerb von Waffen

Für den Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen benötigen wir folgende Dokumente:

  • Kopie der WBK mit dem Vorantrag der zu erwerbenden Waffe Ihres zuständigen Ordnungsamtes
  • Kopie des aktuellen Jahresjagdscheines Ihrer zuständigen Jagdbehörde (bei Jäger)
  • Kopie der aktuellen Mitgliedskarte Ihres Schützenvereines (bei Sportschützen)
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises

Ferner benötigen wir eine Verbringungsgenehmigung für die entsprechende Waffe von Ihrem zuständigen Ordnungsamt. (vorherige Einwilligung)

Dieses Formular bitte bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt beantragen, ausfüllen mit den von uns angegeben Informationen, ausdrucken und unterschreiben. Das Formular bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt zur Genehmigung vorlegen.

Mit diesen oben aufgeführten Dokumenten können wir dann beim luxemburgischen Justizministerium einen Antrag für den Export der gewünschten Waffe machen. Sie können mit einem Zeitaufwand in Luxemburg von zirka einem Monat rechnen. Wir bekommen dann eine Genehmigung mit der Sie berechtigt sind, die Waffe mit der dazugehörigen Munition von unserem Ladengeschäft bis zur Grenze, zu transportieren. Erst dann dürfen wir die Waffe an Sie aushändigen.

Dieser Antrag kostet Sie 25.- €

Bitte beachten Sie, dass der Kauf von erlaubnispflichtigen Waffen, sowie Wechselsystemen usw., binnen 14 Tagen Ihrer zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen ist.

Erwerb von Munition:

Für den Erwerb einer geringen Menge an Munition in Luxemburg, müssen Sie uns eine gültige WBK oder Ihren gültigen Jagdschein vorzeigen für das entsprechende Kaliber, das Sie kaufen möchten.

Für den Erwerb einer größeren Menge an Munition in Luxemburg, müssen Sie uns zu Ihren gültigen Genehmigungen noch zusätzlich eine genehmigte Verbringungsbescheinigung vorzeigen.

Erwerb von Nitro Pulver

Aufgrund EU Bestimmungen benötigen ausländische Kunden nicht nur die Erlaubnis Ihres Heimatlandes für den Erwerb von Pulver bei uns, sie müssen außerdem ein Exemplar dieser Verbringungsgenehmigung zur Abstemplung an folgende Adresse schicken:

Adresse in Luxemburg

Inspection du Travail et des Mines
3, rue des Primeurs
L – 2361 Strassen
Luxembourg

 

                     Wir haben am 30.04.2024 geschlossen.

Abgabe von Waffen und Munition nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis.